HeilpraktikerIn für Psychotherapie
Vorbereitung auf die amtsärztliche Prüfung
In Deutschland ist es nur ÄrztInnen oder HeilpraktikerInnen erlaubt, therapeutisch tätig zu sein. Seit dem 01.01.1999 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten, das ermöglicht, eine Prüfung abzulegen, die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist.
Dabei wird nicht (wie in der Überprüfung für HeilpraktikerInnen) das allgemeinmedizinische Fachwissen abgefragt, vielmehr geht es darum, Kompetenzen im Bereich der Psychotherapie nachzuweisen.
Die Teilnahme an der Prüfung wird bei dem zuständigen Gesundheitsamt beantragt. Sie findet in zwei Teilen statt: einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung ist bundesweit einheitlich geregelt und findet im März und Oktober jedes Jahres überall am gleichen Tag statt. Sie dauert 60 Minuten und es sind 28 Multiple-Choice-Fragen zu beantworten. Ist die schriftliche Prüfung bestanden, werden Sie zu einer mündlichen Einzelprüfung eingeladen. Diese dauert ca. 45 Minuten und bezieht sich nicht nur auf das Fachwissen, sondern auch auf die persönlichen Kompetenzen und die eigenen therapeutischen Ansätze. Sie müssen in der Lage sein, ihre Vorgehensweise anhand konkreter Fallbeispiele zu erläutern.
Lehrgangsinhalte:
- Abgrenzung zu ÄrztInnen und allgemeinen HeilpraktikerInnen
- Anamnese und Befunderhebung, Therapie, Rehabilitation und Prävention
- Psychopathologische Krankheitsbilder (Psychosen, Depressionen, Süchte, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, ...) in Bezug auf Diagnose, Entstehung, Behandlung, Komplikationen.
- Psychosomatische Erkrankungen in Abgrenzung zu organischen Störungen
- Krisenintervention, Suizidalität
- Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Therapierichtungen: Somatotherapie (besonders: Psychopharmaka mit Einteilungen, Wirkungen, Nebenwirkungen), Psychotherapie (mit Einordnung des eigenen Therapieansatzes), Soziotherapie
- Rechtliche Fragen (Rechtsgrundlage, Betreuungsgesetz, Kooperation und Abgabe)
Neben der Erarbeitung der Inhalte wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Fallbeispielen gelegt. Außerdem wird die eigene Arbeit reflektiert, um Klarheit über eigene Möglichkeiten und Grenzen unter rechtlichen Aspekten zu erlangen. Im Lehrgang wird eine Prüfungsstrategie für die schriftliche und mündliche Prüfung erstellt. Im Zentrum der mündlichen Überprüfung stehen einerseits inhaltliche Kenntnisse in oben genannten Bereichen und andererseits persönliche Kompetenzen:
- Herangehensweise
- Darstellung der Inhalte
- Selbstsicherheit und Flexibilität.
Für diese Aspekte ist eine individuelle, fundierte und überzeugende Selbstdarstellung erforderlich, die im Lehrgang erarbeitet wird. Ziel ist, dass jede TeilnehmerIn sich über die eigenen Möglichkeiten und Grenzen bewusst ist, psychiatrische Krankheitsbilder und Suizidalität erkennt (und Therapien zuordnen kann), komplexe Handlungsstrategien hat und diese überzeugend darstellen kann.
Zusätzlich zu den Seminartagen wird ein individueller Termin angeboten. Hier geht es darum, ein individuelles Lern- und Prüfungskonzept zu erstellen, Prüfungs- und Lernstress abzubauen, eine eigene Zielperspektive und Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Die Einzelsitzung findet nach persönlicher Absprache statt.
Ein neuer Lehrgang beginnt am 21. August 2010 in Oldenburg.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Birgit Ehring- Timm
Tel. 04943 - 405959
